Stellungnahme zu NNP-Artikeln „Kita-Gebühren werden erstattet“ und „KSK verweist auf Kaufvertrag“ in der Ausgabe am 09.03.2021
Die SPD-Fraktion in der Elzer Gemeindevertretung hat mit Verwunderung die Aussagen zum Baubeginn des KSK-Projektes zur Kenntnis genommen. Entgegen der dort getroffenen Aussage seitens der KSK hat Bürgermeister Kaiser in der Begründung der Vorlage zum Grundstückstausch folgendes mitgeteilt:
Der Kaufvertragsentwurf sieht vor, dass die Kreissparkasse mit dem Bau des Mietobjektes auf dem bisherigen Parkplatz Langgasse/Ecke Bachgasse erst beginnen darf, wenn auf den durch die Gemeinde erworbenen Parzellen gegenüber dem Bürgerhaus ein Parkplatz (wenn auch provisorisch) errichtet wird.
Dies stehe nach Aussage des Elzer SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Lang in klarem Gegensatz zur Aussage der KSK, die genau dies bestreitet. Es stelle sich die Frage, ob der Gemeindevertretung hier in Anbetracht der auch in der Elzer Bevölkerung sehr umstrittenen Entscheidung vorsätzlich die Unwahrheit mitgeteilt wurde, oder mit welcher Begründung auf eine entsprechende vertragliche Absicherung verzichtet worden sei.
Ebenso verwundert ist Lang über die Aussage Bürgermeister Kaisers, der Bauantrag sei vom Gemeindevorstand bereits beschlossen. Tatsächlich wird die entsprechende Vorlage erst in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 10.03.2021 beraten. Auch wenn aus Langs Sicht einer Zustimmung zum Bauantrag nichts entgegenstehe, zeige diese Aussage Kaisers doch eine gewisse Nichtachtung des Gemeindevorstands als zuständigem Entscheidungsgremium.
Außerdem wies Lang in einer Mitteilung der SPD-Fraktion darauf hin, dass der Antrag zur Prüfung weiterer Tempo 30-Zonen entgegen der Berichterstattung am 09.03.2021 kein alleiniger CDU-Antrag, sondern ein gemeinsamer Antrag von SPD und CDU gewesen sei, was auch durch die Darstellung der Antragshistorie zu den Tempobeschränkungen an der Ortsdurchfahrt durch SPD-Fraktionsmitglied Frank Zei während der Sitzung für die Anwesenden erkennbar gewesen sein sollte.
Korrektur zum 4. Absatz:
Versehentlich wurde behauptet, dass die Beschlussfassung zum Bauantrag der KSK erst in der Sitzung des Gemeindevorstands am 10.03.2021 vorgesehen sei.
Tatsächlich erfolgte die Zustimmung bereits am 10.02.2021. In der Sitzung am 10.03.2021 wurde nur über eine von Kreisbauamt geforderte Ergänzung der Genehmigung beraten.
Hierfür bitten wir um Entschuldigung.
Offen bleibt aber weiterhin die Frage, weshalb der Passus zum Baubeginn nicht in den Kaufvertrag aufgenommen wurde.